Diese Punkte sollten Sie bei der Unterhaltsberechnung beachten und nötigenfalls korrigieren lassen
wurde das Netto bereinigt? *1
ist das Kind minderjährig/erwachsen
ist das Kind privilegiert?
wurde das hälftige bzw. volle Kindergeld abgezogen? (bei volljährigen das volle Kindergeld )
besteht ein Wohnvorteil?
hat das Kind eigenes Einkommen?
wurde der Selbstbehalt eingehalten?
Ist der Titel/Jugendamtsurkunde dynamisch/ statisch?
Titel/Jugendamtsurkunde bis Volljährigkeit begrenzt ?
Wurden die Fahrtkosten zur Arbeisstelle berücksichtigt?
wurde das Einkommen n a c h der Trennung brücksichtigt? *2
bist du mehr als 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet?
Wurden die Umgangskosten berücksichtigt? *3
*1 unter dem Begriff “bereinigen” versteht man bestimmte Posten ( ehebedingte Schulden/Schulden die vor der Ehe schon bestanden/ Aufwendungen zur Arbeit /km-Pauschale,sekundäre Altersversorgung usw) die man von seinen Netto in Abzug bringen kann. Nach “Bereinigung” hat man dass Unterhalts relevante/bereinigte EK wie es in der Düsseldorfer Tabelle dargestellt ist.
Andererseits gibt es Posten die das relevante Netto-EK erhöhen können (fiktives Einkommen, Wohnvorteil usw.)
*2 Nach der Trennung muss im darauffolgenden Jahr die Steuerklasse geändert werden. Das hat zur Folge dass das Netto-Einkommen sich verringert. Die Berechnung sollte von diesem verringerten EK ausgehen.
*3 Umgangskosten Notwendige Kosten des Umgangs, die über den dem Umgangsberechtigten verbleibenden Anteil am Kindergeld erheblich hinausgehen, können sich einkommensmindernd auswirken.
In D gibt es viele OLG's ( Oberlandesgerichte) hier dazu die Unterhaltsrichtlinien :
hier kann man viel über den Unterhalt erfahren.