Beim Elternunterhalt ist der Fleißige und Sparsame der Dumme




der Staat fordert immer öfters dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen. Es gilt eine Strategie zu entwickeln dies zu vermeiden.

Beim Elternunterhalt ist der Fleißige und Sparsame der Dumme

Beitragvon awi » Mi 29. Aug 2018, 17:20

Hallo,

Nehmen wir einmal an, ein Ehepaar habe 2 Söhne groß gezogen, Klaus und Wolfgang. Beide Söhne haben eine vergleichbare Schul- und Berufsausbildung absolviert und verdienen in etwa gleich viel.

Klaus lebt sparsam und bescheiden in einer 70 qm Mietwohnung. Er spart für größere neue Anschaffungen. Seinen Pkw hat er z.B. bar bezahlt. Er isst zu Mittag in der Firmenkantine, kauft im Discounter ein und macht zweimal im Jahr Urlaub. Meistens bucht er günstige Pauschalreisen.
Bruttoeinkommen: 7000 EUR
Nettoeinkommen: 4000 EUR
Miete: 600 EUR warm
Sparen: 1800 EUR (für Urlaub, Altersvorsorge, geplante ETW, u.a.)
Schulden: keine

Wolfgang gibt sein Geld gerne mit vollen Händen aus. Er wohnt in einer 120 qm -Mietwohnung in einer gehobenen Wohngegend, leistet sich teure Autos und Designerklamotten und macht teure Fernreisen. Das finanziert er in der Regel über Kredite.
Bruttoeinkommen: 7000 EUR
Nettoeinkommen: 4000 EUR
Miete: 1300 EUR warm
Sparen: Nichts
Schulden zur Zeit: 80.000 EUR, monatliche Rate 850 EUR

Nun muss die Mutter ins Pflegeheim. Der Vater ist bereits vor einigen Jahren gestorben. Zunächst kann die Mutter die ungedeckten Heimkosten aus ihrem Ersparten bezahlen. Als die Ersparnisse aufgebraucht sind, wird ein Sozialhilfeantrag gestellt, da eine Deckungslücke von ca. 900 EUR besteht.

Das SA überprüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Söhne. Sie müssen Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen geben.

Die Überprüfung ergibt:

Sohn Klaus:

Nettoeinkommen 4000 EUR
./. Berufsbedingte Aufwendungen, pauschal 5% d. Erwerbseinkommens – 200 EUR
./. Erhöhte Miete (höher als die 480 EUR im Selbstbehalt enthaltene Miete) – 120 EUR
./. Anerkannte Altersvorsorge – 350 EUR
Bereinigtes Einkommen = 3330 EUR
abzgl. Selbstbehalt – 1800 EUR
Resteinkommen 1530 EUR
Davon kann die Hälfte gefordert werden = 765 EUR

Aus dem Schreiben des SA:
....
Bitte zahlen rückwirkend (ab dem Monat in dem die RWA zugestellt wurde) einmalig 3060 EUR und zukünftig monatlich 765 EUR auf unser Konto bei …..

Sohn Wolfgang:
Nettoeinkommen 4000 EUR
./. Berufsbedingte Aufwendungen, pauschal 5% d. Erwerbseinkommens – 200 EUR
./. Erhöhte Miete (höher als die 480 EUR im Selbstbehalt enthaltene Miete) – 820 EUR
./. Anerkannte Altersvorsorge – 350 EUR 1)
./. vorhandene Schuldverpflichtungen -850,00 EUR

1) Wolfgang hat erst mit Erhalt der RWA angefangen monatlich 350 EUR für seine Altersvorsorge zu sparen. Mit der Altersvorsorge kann jederzeit begonnen werden, auch noch nach der RWA.

Bereinigtes Einkommen = 1780 EUR

abzgl. Selbstbehalt – 1800 EUR
Resteinkommen –20 EUR

Aus dem Schreiben des SA:

Die Überprüfung ergab, dass sie zur Zeit nicht leistungsfähig sind.

Gruß
awi
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen
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