Eltern unterhalt • Vorgehen Strategie vs. Sozialamt




der Staat fordert immer öfters dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen. Es gilt eine Strategie zu entwickeln dies zu vermeiden.

Eltern unterhalt • Vorgehen Strategie vs. Sozialamt

Beitragvon WyMy » Mo 26. Aug 2019, 09:05

20190824FeAFamilienrechtElternunterhaltSozialamtVorgehenStrategie? Erfahrungs- und Meinungsaustausch

Wer hat einschlägige? Erfahrungen und kann vorbereitend hilfreich Stellung nehmen / Tips geben?? (OFFENSIVE Vorgehensweise / Abwehr Strategie bevorzugt!)

Diversen Empfehlungen folgend, gilt es, auf weitere Schritte künftig besser* vorbereitet zu sein. zB fähigen RA suchen … etc.
(* leichtfertig - aus heutiger Sicht - wurde nach zwei sinnlosen FamRA-Beratungen und einer SozialVerbandsInfo dem Auskunftsersuchen des SozAmtes vorschnell Folge geleistet. Nach mittlerweile - wenngleich laienhafter - weiterer Vertiefung in die Materie ist klar geworden: Suche und Auswahl FÄHIGER Rechtsberater hätten an erster Stelle stehen müssen! Dies gilt es jetzt nachzuholen. Soweit noch möglich.)

Problemkreis I:
April 2019 wurde seitens LK Sozialamt "Heranziehung zur Unterhaltszahlung" für Vater*1932 angedroht. Sozialhilfe beantragt 01.04.2019 - vermutlich durch Tochter*1959 mittels ehrenamtlicher Vollmacht.
Anhaltspunkte für eine Bedürftigkeit des Elternteils und dementsprechende Inanspruchnahme sind für (Sohn*1954 Auslands Rentner solo) bis dato überhaupt nicht ersichtlich, insbesondere weil der pflegebedürftige Elternteil (dement, Pflegegrad V, betreut durch Tochter*1959 mittels Vollmacht seit ca 2011) für die Heimkosten (ihrer Höhe und Berechtigung nach: unbekannt) selbst aufkommen können müsste.

Wie sich nun im weiteren Verlauf herausstellte, sind wohl im Laufe der Jahre sämtliche Vermögenswerte (Geld, Gold, Schmuck, Immobilien, Ansprüche, etc.) "vertan" worden bzw. "untergegangen, tlws. verjährt"…. Zusammengebrochen sind nun auch zwei (letzte?) tragende Säulen der Altersversorgung (auf die der Sohn mangels Vollmacht keinerlei Einfluss nehmen kann und will)
• (Problemkreis II) Mieteinnahmen Wohnimmobilien ca 450€ pM seit Januar 2019 ausstehend ca. -60T€ und
• (Problemkreis III) Leibrente Gewerbeimmobilien ca 3.400€ pM - seit Januar 2018 ausstehend ca. -75T€

Seitens LK Sozialamt ist der Fall "Elternunterhalt" zZt in Bearbeitung (= kein akuter Handlungsbedarf?). Es ist damit zu rechnen, dass es zu einer Zahlungspflicht kommen wird. Diese gilt es unbedingt zu vermeiden! Eine (dritte) Fachanwältin Familienrecht empfiehlt: abwarten, bis SozAmt sich offenbart … (vermutlich richtig. Aber Zeit ungenutzt verstreichen lassen …?)

Was es nun nur noch gibt sind ANSPRÜCHE! (Forderungen 60+77T€ teilweise sicher bereits verjährt) aus Teilen des vormaligen Vermögens.
• Seit 2006 nix passiert — keine Erhöhung/Anpassung o.ä. der Forderungen …
• Vater liegt seit 2011 dement im Heim.
• Vertreten durch Tochter per Betreuungs Vollmacht. Haftung?
• Betreung im 8. Jahr (Betreuungs-Versäumnisse?)
• (Dienstaufsichts-) Beschwerde gegen Betreuungsgericht aufgrund Pflichtverletzungen in Sachen Vermögenssorge … ?


Ich bitte iS des obigen ersten Satzes um SUBSTANTIELLE Tipps (und Tricks) zum weiteren Vorgehen. Danke.
WyMy
 
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Re: Eltern unterhalt • Vorgehen Strategie vs. Sozialamt

Beitragvon awi » Mo 26. Aug 2019, 18:47

Hallo WyMy,

willkommen im Forum.

Dieser Telegramm -Stil ist schwer zu lesen und zu verstehen.

Auslands Rentner

Was heißt das genau?
Wohnsitz im Ausland?


"für die Heimkosten (ihrer Höhe und Berechtigung nach: unbekannt) selbst aufkommen können müsste."

Woher stammt die Information, dass der UHB selbst für die Kosten aufkommen könnte?

Man kann selbstverständlich auch Auskunft vom SHT verlangen.

Warum Sozialhilfe?
Pflegegrad?
Wer hat diesen festgestellt?
Einkommen des Vaters?
Vermögen des Vaters?
usw.


(Problemkreis II) Mieteinnahmen Wohnimmobilien ca 450€ pM seit Januar 2019 ausstehend ca. -60T€ und
• (Problemkreis III) Leibrente Gewerbeimmobilien ca 3.400€ pM - seit Januar 2018 ausstehend ca. -75T€


Kannst du das näher erläutern?

Vater liegt seit 2011 dement im Heim.
• Vertreten durch Tochter per Betreuungs Vollmacht. Haftung?
• Betreung im 8. Jahr (Betreuungs-Versäumnisse?)
• (Dienstaufsichts-) Beschwerde gegen Betreuungsgericht aufgrund Pflichtverletzungen in Sachen Vermögenssorge … ?


Bringt m.E.nichts.
Wer etwas behauptet muss es beweisen, ganz zu schweigen davon, ob von der Tochter überhaupt etwas zu holen wäre.



Gruß
awi
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen
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Re: Eltern unterhalt • Vorgehen Strategie vs. Sozialamt

Beitragvon awi » Di 27. Aug 2019, 10:21

• (Problemkreis II) Mieteinnahmen Wohnimmobilien ca 450€ pM seit Januar 2019 ausstehend ca. -60T€ und
• (Problemkreis III) Leibrente Gewerbeimmobilien ca 3.400€ pM - seit Januar 2018 ausstehend ca. -75T€


Ist es richtig, dass der Vater Eigentümer dieser Immobilien ist?
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