Elternunterhalt hilfe




der Staat fordert immer öfters dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen. Es gilt eine Strategie zu entwickeln dies zu vermeiden.

Re: Elternunterhalt hilfe

Beitragvon awi » Sa 16. Mär 2019, 23:50

Den Anwalt kannst du dir noch sparen.
Der kostet nur.

Ob eine Zahlungsaufforderung kommt ist ja noch gar nicht sicher.

Wenn Du Auskunft gibst schreibst du auf Blatt 1

Ich berufe mich auf § 1611 BGB (Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung) und gebe unter Vorbehalt Auskunft
Dann schreibst du warum und fügst Kopien der Belege bei.

Auf Blatt 2, 3, usw. gibst du Auskunft.
Noch mal. du brauchst die Vordrucke nicht verwenden.
Schau dir das Schema an, das ich eingestellt habe, und passe es an deine Situation an.

Schreib auch ganz deutlich, dass ihr ein Kind erwartet und dass das Einkommen deiner Frau deutlich niedriger als im letzten Jahr sein wird.

Zum Schonvermögen:

Das Ersparte deiner Frau ist sowieso sicher, selbst wenn es Millionen wären. Da kann niemand ran.
Ich glaube auch, dass dein Erspartes sicher ist.

Gib mir mal Daten:

Wie hoch ist dein Bruttoeinkommen?
Wie hoch ist dein Vermögen?
Welche Rente hast du mal zu erwarten?

Lass den Bruder vorerst außen vor.
Den könnte man noch zur gegebenen Zeit ins Spiel bringen.
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen
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von Anzeige » Sa 16. Mär 2019, 23:50

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Re: Elternunterhalt hilfe

Beitragvon awi » Mi 20. Mär 2019, 09:25

awi hat geschrieben:
Wie hoch ist dein Bruttoeinkommen?


Gehen wir mal von einem Bruttoeinkommen von 30.000 EUR/Jahr aus.
Da kommen wir bei 16-jähriger Berufstätigkeit auf ein AVV von 32.000 EUR.
Zusätzlich wäre ein Notgroschen zu belassen.

Man kann aber pauschal durchaus mit 35 Jahren statt mit 16 Jahren rechnen.
Warum?
Niemand kann vorher sagen, ob ein UHP in den nächsten 30 Jahren nicht krank, invalide oder arbeitslos wird.
Dann müsste er auf sein Vermögen zugreifen können.
Wenn er dieses schon für seine Eltern eingesetzt hätte, dann würde er nun selbst bedürftig werden.

Rechnet man mit 35 Jahren, dann ergäbe sich ein AVV von 110.000 EUR.

Ich kenne außerdem kein Urteil, in dem ein noch Berufstätiger zu EU aus Vermögen veruteilt wurde.
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen
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