Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.




der Staat fordert immer öfters dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen. Es gilt eine Strategie zu entwickeln dies zu vermeiden.

Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon Beetlejuice34 » Do 1. Nov 2018, 00:43

Hallo ihr.
Meine Mutter ist seit ca 2 jahren Pflegefall und lebt seit 1 Monat im heim. Sie hat noch etwa 40tsd € wird also in etwa 2 jahren Sozialhilfe beziehen müssen

Ich selbst bin single und als kinderkrankenschwester mot dem bereinigten Einkommen unter den 1800 Euro selbstbehalt.

Jedoch hab ich einiges gespart um mir zb nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und eine neue küche.
Darf ich das so einfach oder könnte mir vorgeworfen werden das Geld durchbringen zu wollen? Sollte man da Quittungen verwahren? Und welche Ausgaben sind da denn noch gerechtfertigt?
Wäre ja über 1 jahr vor dem Antrag. Habe nun auch gelesen es gilt ein Stichtag egal was vorher war?


Wieviel selbstbehalt hätte ich? Mal lese ich 5%jahresbrutto * berufsjahre das wären ca 20tsd euro. Mal lese ich 10tsd standard für ausgaben. 

Vor 4 jahren verstarb mein Vater da erhielten meine Geschwister und ich von der Mutter nach dem Hausverkauf ca 12tsd euro. Aber eigentlich nicht als schenkung sondern als Erbauszahlung. Gilt das? Oder kann ich mich auf Rückzahlung einstellen? Komplett oder dann anteilig wegen 6 jahre her... egal ob es noch bar vorhanden oder ausgegeben ist?

Und wäre das Vermögen direkt fällig oder wird das über die monate verrechnet? Ich glaub nämlich das ich nicht plötzlich monatlich die differenz von 1500 euro für meine mutter übernehmen könnte. 

Danke für eure Einschätzung. 
Ps ich hab echt ein super verhältnis zu meiner mum und geb gerne wenn ich kann.. ich will mich nur drauf einstellen.
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon awi » Do 1. Nov 2018, 23:24

Hallo,

das Wichtigste ist, dass bei einem bereinigten Einkommen von unter 1800 kein EU aus Einkommen gefordert werden kann.

Auch EU aus Vermögen halte ich für unwahrscheinlich.
Mir ist kein Fall bekannt, wo ein noch berufstätiger Unterhaltspflichtiger von einem Gericht zu Unterhalt aus Vermögen verurteilt wurde.
Ich räume jedoch ein, dass es Sozialhilfeträger geben könnte, die es versuchen könnten.
Dem sollte man aber auf jeden Fall widersprechen. EU aus Vermögen ist ein heißes Eisen für jeden SHT.

Wenn dein Vermögen nur so hoch ist, um davon ein Auto und eine neue Küche zu kaufen, dann besteht m.E. keine Gefahr für dieses Vermögen.
Bei einem verwertbaren Vermögen von 200.000 EUR und höher wäre die Sachlage evtl. anders.

Bei der Berechnung des Altersvorsorgevermögens solltest du mit 4% und Zinseszinsen rechnen und 35 Jahre Berufstätigkeit annehmen.

Im Übrigen kannst du dein Vermögen nach eigenem Gusto ausgeben, so wie du es möchtest. Da kann niemand mitsprechen.

Nichtsdestoweniger würde ich dir empfehlen bei Auskunftserteilung folgendermaßen vor zu gehen:

Angenommenes Barvermögen: 100.000 EUR

Zu meinem Vermögen gebe ich wie folgt Auskunft:

Mein Bankvermögen beträgt insgesamt 100.000 EUR.
Es ist auf folgendem Bankkonto/Bankkonten angelegt.......

Dieses Vermögen wurden in den letzten Jahren für folgende Zwecke angespart:

30.000 EUR für den Ersatz meines Pkw,
20.000 EUR für den Kauf einer neuen Küche,
50.0000 EUR für meine Altersvorsorge und als Notgroschen für Unvorhergesehenes.

Vermögen, das für genau definierte Zwecke angespart wurde, ist nicht verwertbar, wenn es nicht unverhältnismäßig ist.

Eine Schenkung kann ich hier nicht erkennen. Es handelt sich ja um das Erbe des Vaters.

Beste Grüße
awi
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon Beetlejuice34 » Do 1. Nov 2018, 23:47

Danke für deine Antwort.

Das beruhigt mich sehr. Meine Kollegin hatte wohl jetzt den Fall mit ihrem Vater und da wurde von ihr und ihrem Mann(kinderlos) alles über 20.000 euro als verwertbares Vermögen angesehen und das hat mich schon arg erschreckt.

Mit der Schenkung/Erbe wird man sehen. Denn damals haben wir leider etwas getrickst was nun als boomerang kommen könnte.

Meine Eltern hatten ihr haus in spanien und da dort kinder ab dem ersten ct erbschaftssteuer zahlen und ehepartner nicht, haben wir kinder offiziell aufs Erbe verzichtet und dann hat unsere Mutter uns einfach den Betrag nach dem Hausverkauf überwiesen. Leuder also nicht wirklich als Erbe erkennbar.
Wenn es jefoch so ist das man das vermögen an einem stichtag x angeben muss damn muss ich eine überweisung von 2014 doch gar nicht erwähnen?
Die wird ggf nur sichtbar falls meine mutter jahrelang kontoauszüge vorlegen muss? Hat sie eh nicht und wüsste auchnicht woher man die nehmen soll.

Darf ich wirklich 35 berufsjahre ansetzen wenn ich dann erst 35 bin? Gilt nicht die bisher erreichten berufsjahre?
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon awi » Fr 2. Nov 2018, 00:26

Beetlejuice34 hat geschrieben:
Das beruhigt mich sehr. Meine Kollegin hatte wohl jetzt den Fall mit ihrem Vater und da wurde von ihr und ihrem Mann(kinderlos) alles über 20.000 euro als verwertbares Vermögen angesehen und das hat mich schon arg erschreckt.

Leider gibt es das. Ich habe Ähnliches selbst erlebt, aber erfolgreich abgewehrt. Deshalb habe ich geschrieben:"dass es Sozialhilfeträger geben könnte, die es versuchen könnten".
Das Vermögen des Ehegatten (Schwiegerkind) ist sowieso in voller Höhe geschützt, deshalb ist die Aussage (von ihr und ihren Mann) schon sehr bedenklich. Um das wirklich beurteilen zu können, müsste man alle Fakten kennen.


Mit der Schenkung/Erbe wird man sehen. Denn damals haben wir leider etwas getrickst was nun als boomerang kommen könnte.
Meine Eltern hatten ihr haus in spanien und da dort kinder ab dem ersten ct erbschaftssteuer zahlen und ehepartner nicht, haben wir kinder offiziell aufs Erbe verzichtet und dann hat unsere Mutter uns einfach den Betrag nach dem Hausverkauf überwiesen. Leuder also nicht wirklich als Erbe erkennbar.

Das könnte man aber logisch dar legen und genau so erklären, wenn es notwendig sein sollte. Im Übrigen gilt bei einer Schenkung: Nur wenn ein Geschenk noch vorhanden ist, müsste man es zurückgeben.

Beispiel 1:
Eine Mutter schenkt ihrer Tochter 10.000 EUR. Diese legt das Geld auf ihrem Bankkonto an. Das Geschenk ist also noch vorhanden und kann zurück gefordert werden.
Beispiel 2:
Eine Mutter schenkt ihrer Tochter 10.000 EUR. Diese verwendet das Geld für eine Weltreise. Das Geld wurde verbraucht. Das Geschenk ist nicht mehr vorhanden. Eine Rückforderung würde ins Leere laufen.


Wenn es jedoch so ist das man das vermögen an einem Stichtag x angeben muss dann muss ich eine Überweisung von 2014 doch gar nicht erwähnen?
So ist es. Im Übrigen müssen Kinder nicht angeben, dass ihnen etwas geschenkt wurde. Sie müssen ihr Vermögen zum Stichtag x angeben. Stichtag x ist in der Regel der Tag des Eingangs der RWA. Die Mutter müsste angeben, dass sie Beträge verschenkt hat. Für sie ist es aber die Auszahlung des Erbes und kein Geschenk.


Die wird ggf nur sichtbar falls meine mutter jahrelang kontoauszüge vorlegen muss? Hat sie eh nicht und wüsste auch nicht woher man die nehmen soll.
Die könnten von Bank angefordert werden.

Darf ich wirklich 35 berufsjahre ansetzen wenn ich dann erst 35 bin? Gilt nicht die bisher erreichten berufsjahre?

Ich kenne ein Gerichtsurteil, das von 35 Jahren aus ging.
Das macht auch Sinn.
Wenn das nicht anerkannt würde, dann würde ich den SHT auffordern, dir die Garantie zu geben, dass dein Job und dein Einkommen bis zum gesetzlichen Rentenalter sicher ist und du nicht selbst arbeitslos und damit zum Sozialhilfefall werden könntest. Die Sicherung des eigenen Unterhalts geht immer vor Elternunterhalt.
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon Beetlejuice34 » Fr 2. Nov 2018, 08:32

Deine Argumentation klingt wirklich stichhaltig.
Dann bin ich erstmal ein bisschen beruhigter. Vielen dank. Und mal sehen evtl wurkt ja in 2 jahren auch schon was die GroKo vor hat mit den 100.000 euro selbstbehalt.

Was meinst du wenn diese auskunftsbögen kommen. Direkt zum anwalt oder erstmal selbst und auf ergebnis warten?
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon awi » Fr 2. Nov 2018, 09:23

Beetlejuice34 hat geschrieben:Was meinst du wenn diese auskunftsbögen kommen. Direkt zum anwalt oder erstmal selbst und auf ergebnis warten?


Ein Anwalt ist in diesem Stadium nicht notwendig.
Selbst eine Erstberatung kostet mindestens 200 EUR und bringt keine anderen Erkenntnisse als die, die du bereits hast.
Einfach Auskunft geben und abwarten.

Sollte es anders laufen als ich es beschrieben habe, dann einfach noch mal posten.

Tipp:
Die mitgeschickten Auskunftsbögen muss man nicht unbedingt verwenden.
Ich würde auf den Auskunftsbögen nur die persönlichen Daten eintragen und evtl. nur die Rubriken ausfüllen, die sonnenklar und einfach zu beantworten sind.

Ansonsten kannst du Auskunft auch formlos auf beigefügten Blättern geben, auf denen du den Sachverhalt erläutern kannst, z.B. so, wie ich es oben bzgl. des Vermögens beschrieben habe.

Für eine Auskunft gilt: Eine Auskunft muss vollständig und systematisch geordnet sein.

Nie persönlich beim SHT vor sprechen, nie telefonieren, alles schriftlich abwickeln, Kopien anfertigen, wegen der späteren Beweisbarkeit.
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon awi » Fr 2. Nov 2018, 09:26

Beetlejuice34 hat geschrieben:Und mal sehen evtl wurkt ja in 2 jahren auch schon was die GroKo vor hat mit den 100.000 euro selbstbehalt.


Abwarten und Tee trinken.
Ich bin da nicht so optimistisch.
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Re: Elternunterhalt wohl in 2 jahren fällig. Fragen.

Beitragvon Beetlejuice34 » Fr 2. Nov 2018, 09:30

Danke. Aber stimmt wirklich glauben tu ich auch nicht das dies mal Gesetz wird.
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