der Älteste meiner Frau wird 18, lebt bei uns und geht zur Schule. Aber der Unterhalt wird ja nun neu berechnet: Erstens wird das Kindergeld vollständig angerechnet, es gibt einen anderen Anspruch laut DDT, zudem wird der Unterhalt nach dem Einkommen beider Eltern aufgeschlüsselt. Nun stellt sich mir die Frage: wieviel des Einkommens meiner Frau ist dafür einsetzbar:
Es besteht aus:
- Einkommen aus Arbeit, ca. 900€
- Pflegegeld für in Pflege genommenes Enkelkind, ca. 700 Euro
- Kindergeld für 4 Kinder, ca. 800 Euro
Ein Titel für die Zeit der Volljährigkeit besteht nicht. Da wir uns mit dem Kindsvater bisher immer einig geworden sind, besteht auch kein Anlass zum Jugendamt oder vor Gericht zu gehen. Dennoch sollte der Unterhalt natürlich korrekt berechnet werden.
Ich gehe davon aus, dass nur die 900 Euro einsetzbar sind, und die liegen mal gerade 10 Euro über dem Eigenbedarf. Nach Bereinigung dürfte da nichts bei herumkommen.
Falls noch Fragen bestehen, gern, ansonsten bitte ich mir die Rechnung zu korrigieren oder zu bestätigen.
Herzlichen Dank!!