Mi 20. Mär 2019, 09:25
awi hat geschrieben:
Wie hoch ist dein Bruttoeinkommen?
Gehen wir mal von einem Bruttoeinkommen von 30.000 EUR/Jahr aus.
Da kommen wir bei 16-jähriger Berufstätigkeit auf ein AVV von 32.000 EUR.
Zusätzlich wäre ein Notgroschen zu belassen.
Man kann aber pauschal durchaus mit 35 Jahren statt mit 16 Jahren rechnen.
Warum?
Niemand kann vorher sagen, ob ein UHP in den nächsten 30 Jahren nicht krank, invalide oder arbeitslos wird.
Dann müsste er auf sein Vermögen zugreifen können.
Wenn er dieses schon für seine Eltern eingesetzt hätte, dann würde er nun selbst bedürftig werden.
Rechnet man mit 35 Jahren, dann ergäbe sich ein AVV von 110.000 EUR.
Ich kenne außerdem kein Urteil, in dem ein noch Berufstätiger zu EU aus Vermögen veruteilt wurde.