20190824FeAFamilienrechtElternunterhaltSozialamtVorgehenStrategie? Erfahrungs- und Meinungsaustausch
Wer hat einschlägige? Erfahrungen und kann vorbereitend hilfreich Stellung nehmen / Tips geben?? (OFFENSIVE Vorgehensweise / Abwehr Strategie bevorzugt!)
Diversen Empfehlungen folgend, gilt es, auf weitere Schritte künftig besser* vorbereitet zu sein. zB fähigen RA suchen … etc.
(* leichtfertig - aus heutiger Sicht - wurde nach zwei sinnlosen FamRA-Beratungen und einer SozialVerbandsInfo dem Auskunftsersuchen des SozAmtes vorschnell Folge geleistet. Nach mittlerweile - wenngleich laienhafter - weiterer Vertiefung in die Materie ist klar geworden: Suche und Auswahl FÄHIGER Rechtsberater hätten an erster Stelle stehen müssen! Dies gilt es jetzt nachzuholen. Soweit noch möglich.)
Problemkreis I:
April 2019 wurde seitens LK Sozialamt "Heranziehung zur Unterhaltszahlung" für Vater*1932 angedroht. Sozialhilfe beantragt 01.04.2019 - vermutlich durch Tochter*1959 mittels ehrenamtlicher Vollmacht.
Anhaltspunkte für eine Bedürftigkeit des Elternteils und dementsprechende Inanspruchnahme sind für (Sohn*1954 Auslands Rentner solo) bis dato überhaupt nicht ersichtlich, insbesondere weil der pflegebedürftige Elternteil (dement, Pflegegrad V, betreut durch Tochter*1959 mittels Vollmacht seit ca 2011) für die Heimkosten (ihrer Höhe und Berechtigung nach: unbekannt) selbst aufkommen können müsste.
Wie sich nun im weiteren Verlauf herausstellte, sind wohl im Laufe der Jahre sämtliche Vermögenswerte (Geld, Gold, Schmuck, Immobilien, Ansprüche, etc.) "vertan" worden bzw. "untergegangen, tlws. verjährt"…. Zusammengebrochen sind nun auch zwei (letzte?) tragende Säulen der Altersversorgung (auf die der Sohn mangels Vollmacht keinerlei Einfluss nehmen kann und will)
• (Problemkreis II) Mieteinnahmen Wohnimmobilien ca 450€ pM seit Januar 2019 ausstehend ca. -60T€ und
• (Problemkreis III) Leibrente Gewerbeimmobilien ca 3.400€ pM - seit Januar 2018 ausstehend ca. -75T€
Seitens LK Sozialamt ist der Fall "Elternunterhalt" zZt in Bearbeitung (= kein akuter Handlungsbedarf?). Es ist damit zu rechnen, dass es zu einer Zahlungspflicht kommen wird. Diese gilt es unbedingt zu vermeiden! Eine (dritte) Fachanwältin Familienrecht empfiehlt: abwarten, bis SozAmt sich offenbart … (vermutlich richtig. Aber Zeit ungenutzt verstreichen lassen …?)
Was es nun nur noch gibt sind ANSPRÜCHE! (Forderungen 60+77T€ teilweise sicher bereits verjährt) aus Teilen des vormaligen Vermögens.
• Seit 2006 nix passiert — keine Erhöhung/Anpassung o.ä. der Forderungen …
• Vater liegt seit 2011 dement im Heim.
• Vertreten durch Tochter per Betreuungs Vollmacht. Haftung?
• Betreung im 8. Jahr (Betreuungs-Versäumnisse?)
• (Dienstaufsichts-) Beschwerde gegen Betreuungsgericht aufgrund Pflichtverletzungen in Sachen Vermögenssorge … ?
Ich bitte iS des obigen ersten Satzes um SUBSTANTIELLE Tipps (und Tricks) zum weiteren Vorgehen. Danke.