Unterhalt für Vater




der Staat fordert immer öfters dass Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen. Es gilt eine Strategie zu entwickeln dies zu vermeiden.

Unterhalt für Vater

Beitragvon Pia » So 16. Dez 2018, 10:57

Hallo,

mein Vater (78 Jahre) muss wahrscheinlich in ein Pflegeheim. Er hatte vor kurzem einen Unfall in seiner Wohnung (Komplizierter Armbruch) und ist zur Zeit im Krankenhaus. Es liegen aber weitere Erkrankungen vor und ich denke, er wird nicht mehr in seine Wohnung zurück kehren können. Wir sind gerade auf der Suche nach einem geeigneten Heimplatz. Bei den mir genannten Kosten ist für mich klar, dass er das Heim aus eigenen Mitteln nicht bezahlen kann. Seine Rente beträgt ca. 950 EUR, sein Sparvermögen ist unerheblich. Für mich stellt sich die Frage ob und in welcher Höhe wir dann Unterhalt zahlen müssen.

Unser Einkommen:
Ich: Netto ca. 600 EUR / Brutto: ca. 1500 EUR
Mein Mann: Netto ca. 4500 EUR / Brutto: ca. 6500 EUR
Alter: Ich 42 J., mein Mann; 48 J.

1 gemeinsames Kind 13 Jahre

Selbstbewohntes Haus
Darlehensrate für das Haus 850€, Ratenkredite (Pkw, Einbauküche, usw.) 400€
Vermögen (Tagesgeldkonto, Aktien, Sparbuch) : 115.000€

Kann mir jemand sagen ob wir Unterhalt zahlen müssen und wenn ja in welcher Höhe?
Wie hoch ist unser Schonvermögen?

Vielen Dank im voraus

Pia
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von Anzeige » So 16. Dez 2018, 10:57

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Re: Unterhalt für Vater

Beitragvon awi » Mo 17. Dez 2018, 00:55

Hallo Pia,

willkommen im Forum. :)

Pia hat geschrieben:mich stellt sich die Frage ob und in welcher Höhe wir dann Unterhalt zahlen müssen.


"wir" ist sowieso nicht richtig. Zahlen müsstest ausschließlich du und nur du aus deinem Einkommen. Dein Ehegatte ist nur indirekt beteiligt.

Pia hat geschrieben:Wie hoch ist unser Schonvermögen?


Dein Schonvermögen würde ich mit 70.000 EUR beziffern.
Berechnet wie folgt: 5% von 1500 EUR, angenommen 35 Jahre. Das ergibt nach dem Berechnungsmodus des BGH ein Altersvorsorgevermögen von ca. 65.000 EUR + Notgroschen 5.000 EUR.

Das Schonvermögen des nicht pflichtigen Schwiegersohnes ist unbegrenzt. Aus Vermögen kann er nach geltender Rechtsprechung nicht pflichtig sein.

Pia hat geschrieben:Kann mir jemand sagen ob wir Unterhalt zahlen müssen und wenn ja in welcher Höhe?


Dazu einige Fragen:
Welche Wohnfläche hat das selbstbewohnte Haus?
Wann wurde es angeschaffft?
Wie hoch wäre die Miete pro Quadratmeter, wenn man eine ähnliche Immobilie mieten würde?

Gruß
awi
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen
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Re: Unterhalt für Vater

Beitragvon Pia » Mo 17. Dez 2018, 14:31

Hallo awi,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Haus Wohnfläche: ca. 140 qm
Baujahr 1988
für ähnliche Häuser müsste man wahrscheinlich 900 - 1200 EUR Miete bezahlen

Wieso 35 Jahre?
So lang bin ich noch gar nicht berufstätig.

LG
Pia
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Re: Unterhalt für Vater

Beitragvon awi » Mo 17. Dez 2018, 23:59

Hallo Pia,

Pia hat geschrieben:Haus Wohnfläche: ca. 140 qm
Baujahr 1988
für ähnliche Häuser müsste man wahrscheinlich 900 - 1200 EUR Miete bezahlen


Unterhalt aus Einkommen:

Geht man von der ortsüblichen Miete von 1200 EUR aus und stellt die Belastung von 850 EUR dagegen, wird man von einem Wohnvorteil von 350 EUR aus gehen müssen, der hälftig den Eheleuten zugerechnet wird, vorausgesetzt, sie sind hälftige Eigentümer.

Bei den sonstigen Schulden rechne ich ebenso, obwohl es hier darauf ankommen könnte, ob beide den Kreditvertrag unterschrieben oder z.B. nur der Ehemann.

Die UHP könnte 5% ihres Brutto für ihre Altersvorsorge anlegen. Das sind 75 EUR. Der Ehemann ist nicht in gleichem Maße beschränkt. 10% sollten ohne Probleme anerkannt werden. Das wären 650 EUR.

Anerkannt wird diese sekundäre Altersvorsorge allerdings nur, wenn sie tatsächlich erfolgt.

Dem Kind steht Unterhalt zu, der sich nach dem Einkommen der Familie richtet. Ich gehe mal von 673 EUR aus. Abzuziehen ist das Kindergeld. Es bleiben also 479 EUR übrig, die ich proportional zu den Einkommen verteile, UHP: 57 EUR, Ehemann: 422 EUR.

Außerdem habe ich hier beruflich bedingte Kosten (Fahrtkosten) angenommen. Manche OLG gehen pauschal von 5% des Einkommens aus. Sollten höhere Fahrtkosten oder andere berufliche Kosten (Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur, usw.) vorhanden sein, dann einfach anpassen.

Überschlägige Berechnung:

UHP:

Einkommen 600 EUR
+ Wohnvorteil: 175 EUR
./. Fahrtkosten 30 EUR
./. Kredite: 200 EUR
./. Altersvorsorge 75 EUR
./. Anteil Unterhalt Kind: 57 EUR
---------------------------------------------
Anrechenbares Einkommen 413 EUR

Ehemann:

Einkommen 4500 EUR
+Wohnvorteil: 175 EUR
./. Fahrtkosten 225 EUR
./. Kredite: 200 EUR
./. Altersvorsorge 650 EUR
./. Anteil Unterhalt Kind: 422 EUR
---------------------------------------------
Anrechenbares Einkommen 3178 EUR


Gesamteinkommen: 3591 EUR
Anteil der UHP: 11,5 %
Anteil des Ehemanns: 88,5%

Abzüglich Familienselbstbehalt 3240 EUR

Resteinkommen: 351 EUR
+ Haushaltsersparnis: 35,10
Frei verfügbares Einkommen = 386,10 EUR

Von diesem Einkommen entfallen auf die UHP 11,5% = 44,40 EUR

Die Hälfte davon könnte als Unterhalt gefordert werden, das sind 22 EUR.

U.U. gibt es weitere Ausgaben, die das Einkommen bereinigen, z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rücklagen für eine Anstehende Instandhaltung des Hauses, besondere Ausgaben zur Betreuung des Kindes (Nachhilfe) usw.


Pia hat geschrieben:Wieso 35 Jahre?
So lang bin ich noch gar nicht berufstätig.



In einem höchstrichterlichen Urteil ging man von 35 Jahren aus. Der Hintergrund ist, dass ein UHP in relativ jungen Jahren nicht davon ausgehen kann, dass sein Einkommen für den Rest seines Erwerbslebens garantiert ist. Sollte ein UHP arbeitslos oder erwerbsunfähig werden, dann würde sein Einkommen und seine zu erwartende Rente sinken und er könnte selbst zum Sozialfall werden.

Gruß
awi
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Re: Unterhalt für Vater

Beitragvon Pia » Mi 19. Dez 2018, 14:27

Hallo awi,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die Berechnung.
Ich hatte schon Angst, dass wir sehr viel mehr bezahlen müssten.

Dann warte ich einfach mal ab und melde mich wieder, wenn ich neue Fragen habe.

Gibt es etwas, was wir bereits jetzt tun sollten?

LG
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