Einführung ( Thema:Gewalt gegen Kinder)




Einführung ( Thema:Gewalt gegen Kinder)

Beitragvon Timekeeper » So 16. Sep 2018, 14:46

Hi,

auch hier eine kleine Einführung. Gewalt gegen Kinder, bis vor kurzem durchaus entgegen den strafrechtlichen Bestimmungen üblich und zulässig. Es war ein Erziehungsmittel. Gewalt ausüben durften nicht nur die Eltern, auch die Lehrer und sogar die Lehrherren. Zwar wurde körperliche Züchtigung immer seltener, aber sie war nicht auszurotten, deshalb eben die Ergänzung im BGB, die nochmals ausdrücklich die Gewalt gegen Kids verbietet, auch zu Zwecken der Erziehung.

Wir unterscheiden zwischen psychischer Gewalt, physischer Gewalt und da dann wiederum zwischen Züchtigung und sexueller Gewalt/sexuellem Mißbrauch. Psychische Gewalt dürfte in der Regel nur sehr schwer nachweisbar sein. Wo ist da die Grenze zwischen "Druck ausüben aus pädagogischen Motiven" und Mißbrauch des Gewaltmonopols? Ist der Stubenarrest wegen excuisiter Faulheit in der Schule ein legales pädagogisches Werkzeug oder schon Gewalt im Sinne des Gesetzes? Diese Fälle sind sehr schwer zu greifen, sprengen mit Sicherheit hier den Rahmen des Forums. Ich empfehle in so Fällen immer, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, das Jugendamt kann entweder selbst beraten oder aber hält eine Liste von Einrichtungen bereit, die helfen können.

Nun zu der allgemeinen Gewalt. Ich bin nicht ganz glücklich über die Vokabel "eigene" Kinder. Gemeint sind letztlich ja Kids, die mit wem auch immer in einem Haushalt leben. Das können die Eltern sein, die Großeltern, der neue Lebensgefährte der Mutter, die neue Lebensgefährtin des Vaters, wie auch immer. Ganz klar, schon die Ohrfeige stellt eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn dar. Die Erziehungsbefugten/zur Erziehung Verpflichteten müssen lernen, auch mit schwierigen Kindern umzugehen, eben notfalls mit professioneller Hilfe.

Sexueller Mißbrauch ist auch eine Form der Gewalt, einerlei, ob das Kind es so empfindet. Es ist einfach so, basta. Und die Grenze der Strafbarkeit ist da allgmein beim 14. Geburtstag gesetzt, bei der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen auch später. Also Stiefvater/Teenager, Stiefmutter/Teenager, auch das geht gar nicht.

Ihr seht schon, es gibt eine Fülle von Varianten, und bei keiner hat man ein gutes Gefühl, ein Gefühl, dass es rechtens ist, es einen Rechtfertigungsgrund gibt. Welche Konsequenz es für die Betroffenen hat, wie man helfen/abwenden kann, dazu in Teil 2 mehr.

Herzlichst

TK
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