Einführung ( Thema:Gewalt gegen Kinder)




Einführung ( Thema:Gewalt gegen Kinder)

Beitragvon Timekeeper » Mi 5. Sep 2018, 17:54

Hi,

vorab: Gewalt gibt es nicht nur auf der Straße, Gewalt macht vor Wohnungstüren nicht halt. Gewalt ist nicht abhängig vom Bildungsgrad. Familiäre Gewalt gibt es bei Hilfsarbeitern, bei Lehrern, bei Rechtsanwälten, bei Pfarrern. Gewalt gibt es ausgehend vom Mann, aber auch von der Frau, allerdings häufiger vom Mann ausgehend, er ist ja in der Regel der physisch stärkere. Dieser Beitrag hier soll aber dennoch kein geschlechtsbezogener Beitrag sein (böser Mann, arme geschundene Frau). Er soll einfach Hilfestellung geben, wie man mit Gewalt umgeht.

Es gibt psychische und physische Gewalt. Erstere wird nur schwer nachweisbar sein, zumal nicht jedes Druck ausüben schon dem Bereich Gewalt zuzuordnen ist.

Ich denke, wir sind inzwischen soweit, dass wir diese Gewalt nicht nur nach dem Gesetz, sondern auch mental wie jedwede andere Gewalt, also die, die außerhalb der Familie geschieht einordnen sollten. Es kann jedem passieren, nur wie damit umgehen, wenn es passiert ist?

Das Gesetz ist eigentlich relativ klar formuliert: In unmittelbarem Zusammenhang mit einem Vorfall kann man die Polizei holen, sie ist verpflichtet zu kommen. Auch mitten in der Nacht, wann auch immer. Alle Bundesländer haben (leicht unterschiedliche) Regelungen. Ergebnis ist aber immer, dass der Täter für einen bestimmten Zeitraum der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden kann. Diese Zeit gibt dem Opfer die Möglichkeit, sich zu überlegen, wie es weiter gehen soll. Ob eine Versöhnung sinnvoll ist, oder ob man eben die geordnete Trennung durchzieht. Wenn man sich für letzteres entscheidet, dann steht ein Netzwerk von Hilfestellungen zur Verfügung. Fachleute die helfen, die das entweder ehrenamtlich machen, oder aber auch professionell.

Ehrenamtlich sind insoweit unterwegs (ich nenne nur die größten, die es praktisch flächendeckend gibt): Frauen helfen Frauen (Frauenhäuser), Caritas, Diakonie, der weiße Ring). Dazu kommen noch zahlreiche kleinere Vereine/Organisationen.

Als professioneller Hellfer ist die erste Ansprechadresse immer der Anwalt. Bei Bedürftigkeit läuft das in der Regel über die Beratungshilfe oder z.B. in Hamburg über das Amtsgericht, teilweise auch über die örtlichen Anwaltsvereine. Man ist Gewalt also nicht ausgeliefert, hilflos, man kann sich wehren. Das Problem ist, dass wir sehr häufig diese "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" Situation haben, die auch die Polizei teilweise zur Verzweiflung bringt. Da gibt es Familien, in welchen ein Ehepartner im Wochenrhytmus verprügelt wird, man sich da dann nach einigen Tagen wieder zusammen tut, weil man sich so sehr liebt, und am nächsten Freitag geht dann der Zirkus nach dem fröhlichen Umtrunk als Wochenendstart weiter. Oder, ein Fall aus meiner Praxis: Mann hatte Frau mit Besenstock alle Zähne vorne rausgeschlagen, weil sie als Verdienerin gefragt hatte, wo denn ihr Fahrrad sei (damit fuhr sie zu ihrer Putzstelle). Er hatte es verkauft. Binnen einer Woche hatten Frauenhaus, Anwältin alles, wirklich alles juristisch geregelt. Mann stand mit roter Rose vorm Frauenhaus. Wer rannte zurück in seine starken Arme? Als dann 3 Monate später derselbe Zirkus wieder losging verstand die Frau gar nicht, dass weder Frauenhaus noch Anwältin so richtig Lust hatten.

Was ich damit ausdrücken möchte: ob nach einem Übergriff gleich zwingend die Taue gekappt werden müssen, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur, er muss sich über die Konsequenzen klar sein und sich selbst klar positionieren. Und - falls Kinder im Haushalt leben, sich auch überlegen, was man ihnen antut, denn so was bekommen die natürlich auch mit. Ob man seinem ERziehungsauftrag noch nachkommt/nachkommen kann. Bitte diese Problematik nie ausblenden.

So, in Teil II dieser Einführung werde ich dann die konkreten Möglichkeiten für die Opfer aufzeigen, die der Gesetzgeber eingeräumt hat, aber auch die Folgen für die Täter.

Herzlichst

TK
Timekeeper
 
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von Anzeige » Mi 5. Sep 2018, 17:54

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