So 7. Okt 2018, 12:34
Hallo,
Jugendamt erkennt meine "Werbungskosten" bei der U-Berechnung nicht an?
dürfen die das?
vG
J
Sa 3. Nov 2018, 16:46
Hi Jodler,
mit "Werbungskosten" meinst du die Bereinigung des Netto-EK ?
JA ist einem generischen RA "ähnlich" , der würde auch vielem erst mal nicht zustimmen.
Du hast die Möglichkeit zu widersprechen,evtl. mit Hilfe eines Anwaltes.
Wa wird denn nicht anerkannt?
edy
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