Berechnung Kindesunterhalt




Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon Vogtländer » Sa 15. Jun 2019, 15:47

Moin,
Im November 16 wurde meine Tochter 12 und somit stand eine Neuberechnung des Unterhalts an. Das JA forderte mich auf meine Lohnzettel der letzten 12 Monate zuzusenden.
Bis Oktober 16 war ich bei Siemens und verdiente über Jahr gesehen monatlich rund 2900€.
Also meinte der Verfahrensbeistand meiner Ex das ich 115% zu zahlen hätte. Ab ersten November hatte ich aber sofort eine neue Arbeit und käme auf ein Netto von 2306€ . Meine Anwältin versuchte alles um den Betrag zu reduzieren, was nicht gelang. Im März 17 musste ich die 115% beurkunden , mit der Aussage wenn ich nicht unterschreibe wird der Lohn im Mai gepfändet.
Nun habe ich im Oktober 18 um eine Neuberechnung bei der netten Dame gebeten. Ihre Antwort: Wieso sie haben doch unterschrieben und außerdem zahlen sie nur für ein Kind, da ist die Berechnung rechtens. In Sachsen Anhalt wäre das so. Könnte ja klagen aber Sie kennt die Familienrichter in Bernburg, die entscheiden sowieso für das Kind und die Mutter, das Geld könnte ich mir sparen.
Kann ich dagegen was tun?
Mfg R.
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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon edy » Sa 15. Jun 2019, 16:25

Hallo Vogtländer,

du hast alle 2 Jahre eine Berechtigung auf eine Neuberechnung.

Die Neuberechnung muss auf deine jetzigen Bezüge ausgelegt werden.

Die Düsseldorfer Tabelle geht vom bereinigten Netto aus,also nicht vom Netto laut Gehaltsnachweis.

Bereinigung kannst du hier dich mal einlesen, Punkt 10.

https://www.dfgt.de/resources/LL_Dresden_2018.pdf

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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon Vogtländer » Sa 15. Jun 2019, 16:33

Moin
Das Problem ist das die nette Beistandsschaft nichts vom Netto abziehen lässt da sie die Steuererklärung sehen will und dann mit oben darauf rechnet. Ich sagte ich mache keine Steuer.
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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon edy » Sa 15. Jun 2019, 16:38

Hallo,

Eine evtl. Steuererstattung oder Nachzahlung gehört aber zum Einkommen.

Warum machst du keine Steuererklärung?

2 Formulare ausfüllen, einfach die Pauschale in Anspruch nehmen, bekommst vielleicht nur 200€ raus?

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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon Vogtländer » Sa 15. Jun 2019, 16:47

Moin
Das ist ja das Problem. Bei Siemens war ich als Reisekader unterwegs. Wir bekamen für 16/17 jeweils 4000€ wieder , dieses Jahr für 18 auch 900€. Dann hat sie keinen Grund das zu senken
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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon edy » Sa 15. Jun 2019, 16:51

Hallo,

900€? im Jahr? das erhöht dein monatliches Netto (vor Bereinigung) um 75€.

das macht am Unterhalt nicht viel aus.

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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon Nappo » Mi 19. Jun 2019, 09:14

Das Problem ist die titulierte Urkunde vom Jugendamt. Um herunter gestuft zu werden, muss der Unterhaltspflichtige eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen. Im Festsetzen ist das JA immer schnell. Das Abändern wird bequem auf den Pflichtigen transportiert.

Die Urkunde abändern zu lassen wird schwer bis unmöglich. Man wird Dich nämlich fragen, warum Du einen neuen Job angenommen hast, in dem Du weniger verdienst. Und das durch zu argumentieren, wird sehr sehr schwer.

Da macht es das schon überflüssig, bei dieser Situation, Dir zu sagen, wie Unterhalt berechnet wird. Deine Anwältin kann da versuchen was sie will. Außerhalb der Klage, geht da nichts.

Steuererklärungen sehen die deswegen gerne, weil sie die Erstattung als Einkommen umrechnen.
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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon Vogtländer » Mi 19. Jun 2019, 09:47

Moin
Dachte ich mir schon das dies ein aussichtsloser Kampf wird. Meine Anwältin sagte wortwörtlich: spare Dir die 2000€ für die Klage und mach lieber einen schönen Urlaub von dem Geld.
Ich finde die Gesetze in Deutschland zu diesem Thema zum kotzen. Sorry aber das muss mal gesagt werden
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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon edy » Mi 19. Jun 2019, 10:37

Hallo,

Das mit dem Firmenwechsel ist doch nichts ungewöhnliches.

Wenn man dann z.B. keine Zulagen mehr bekommt ( weil man nicht mehr Tag und Nacht unterwegs ist),dann verdient man halt weniger.

Ich kann doch die Firma wechseln, weil ich mich dort schon länger nicht mehr wohl fühlte.


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Re: Berechnung Kindesunterhalt

Beitragvon Vogtländer » Mi 19. Jun 2019, 10:46

Sieht das JA aber anders. Im Gegenteil, ich habe 35 Stunden. Die Tante vom JA sagte mir ich könnte ja noch einen 2.ten Job annehmen so das ich auf 40 Stunden komme. Dann hätte ich auch genug Geld.
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