Frage KU




Frage KU

Beitragvon Mutti2018 » So 25. Nov 2018, 10:52

Guten Tag,
Eine Frage wegen KU
Ich habe gelesen wenn der andere Teil über das 3 fache verdient fällt der KU weg?? Warum boxt meine Anwältin das nicht durch??
Mein Lohn ist Krankengeld 5/2018 zur Zeit 800 Euro, bei Arbeit 1200, sein Lohn, er musste vor Gericht Auflegen, zwischen 6000 und 8500 netto. Ich muss mit Titel trotz Krankengeld 200 Euro mtl bezahlen ..
Was läuft denn falsch?
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Re: Frage KU

Beitragvon edy » So 25. Nov 2018, 10:58

Willkommen im Forum Mutti2018

Ein bestehender Titel muss so lange bedient werden, wie er "in der Welt" ist.

Ändern sich die Einkommenverhältnisse, muss dieser Titel abgeändert werden.

Bei einem EK von 1200€ dürftest du nicht leistungsfähig sein.

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Re: Frage KU

Beitragvon Mutti2018 » So 25. Nov 2018, 11:12

Selbstbehalt ist 1080, aber gerade ist es seit Mai nur Krankengeld
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Re: Frage KU

Beitragvon edy » So 25. Nov 2018, 11:36

Hallo,

Es gibt bei KU zwei Selbstbehalte.

erwerbstätig SB 1080€

nicht erwerbstätig SB 880€ ( krankgeschrieben usw).

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Re: Frage KU

Beitragvon Mutti2018 » So 25. Nov 2018, 11:53

Richtig, es heißt aber krank erst nach 6 Monate relevant..
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Re: Frage KU

Beitragvon edy » So 25. Nov 2018, 12:09

Hallo,

Mutti2018 hat geschrieben:Richtig, es heißt aber krank erst nach 6 Monate relevant..


dann hast du einen SB von 1080€.

Problem ist halt der bestehende Titel. Der muss abgeändert werden

Bei einem Netto-EK von 1200.1300€ muss das Netto noch bereinigt werden.

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