Die meisten Gerichte vordern von Besserverdiener im Wechselmodell eine Ausgleichzahlung an den Schlechterverdiener.
Wenn der Besserverdiener70-80% des Kindersunterhalts inklosive Kindergeld alleine zahlen soll und die hälfte der Kindergartenkosten. Müssen die Kinder dan beim Besserverdiener verhungern? Weil sie von 20-30% des Kindesbedarfs leben sollen?!
Da zu kommt, das die leistungsfähigen des Besserverdiener nur für die 70-80% berechnet wird! Die 20-30% und den Kindergarten soll er vom Selbstbehalt bezahlen!? Da die Kinder aber nicht von 20-30% ders Kindesumterhals überleben können. Muss der Besserverdiener auf 50% des Kinderbedarfs vom Selbstbehalt aufstocken. Das heist der Besserverdiener soll 70-80% an den Schlechterverdiener zahlen abzüglich 100% Kindergeld, muss 50% im eigenen Hashalt aufbringen und die Hälfte des Kindergartens zahlen.
Allso muss der Besserverdiener zwischen 120-130%, plus die Hälfte des Kindergartens aubringen. Obwohl viele Gericht berechen, dass er nur für 100% leistungsfähigen ist!
Wieso sollte ein Besserverdiener das Wechselmodell wählen, wenn im Residenzmodell 100% gezahlt werden muss und alle Listung des naturalunterhals vom Ex Partner getragen werden müssen! Von den 20-30% könnte der Besserverdiener alle 2 Wochen, die Wochenenden mit den Kindern verbringen und den Ex-Partnen richtig fertigmachen für alle macken der Kinder!!!
Meine Kinder leben glücklich im naturalunterhalt des Wechselmodells, aber ich kann auf grund der Barunterhalsvorderungen kein 130% ders Barunterhalts und der helfte der Kindergartengebühren nicht tragen.
Wie scheise ist ein Rechtssystem wenn, die Kinder aus Finanziellen gründen, dass Wechsellmodell verlassen müssen obwohl es ihnen im durch Naturalunterhalt Leistungen sehr gut geht?
Zur Erklärung Naturalunterhalt=> sind Betreuungsleistungen Barunterhalt=> sind Geldleistungen gemeint.
Nein, das Gerichtsverfahren steht vermutlich an. Ich hoffe auf Gerechtigkei, aber Erfahrungberichte besagen.Dass es keine Gerechtigkeit aufgrund der Gesetze gibt.
Alle berechnungen sind von mir nachdem Zwei unterschidlichen Anwälten ihre berechnugen vorgelegt haben. Ja, ich habe eine sehr erfahrene Anwältin. Ich hatte bisher eine Ausergerichtliche Vereinbahrung so das ihr rechnerisch 50% des Kindesbedarfs gegeben habe. Jetzt Vordert sie 70% bis 80%.
Wenn es ein echtes Wechselmodell ist, was da praktiziert wird, dann ist nach ständiger Rechtsprechung wie folgt zu rechnen: Du zahlst für den halben Monat, bei dem das Kind bei dir ist, Unterhalt an die Mutter, die Mutter zahlt umgekehrt für den halben Monat bei dir an dich Unterhalt. Die Beträge können natürlich unterschiedlich sein, je nach Verdienst.