die 16-jährige Tochter möchte nach Beendigung der Regelschule eine Ausbildung im Rettungsdienst machen, darf das aber den Vorschriften und Regeln gemäß erst mit 18. Also möchte sie die Zeit mit einem Freiwilligen sozialen Jahr nach Möglichkeit in diesem oder einem ähnlichen Bereich überbrücken.
Ich nehme an und gehe davon aus, dass der Vater während dieser Zeit wie gehabt unterhaltspflichtig bleibt (auch wenn es nicht direkt eine Ausbildung ist).
So lange Dein Kind minderjährig ist, läuft der Unterhalt weiter. Hat es schon Einkünfte aus dem FSJ, wird die Pauschale von 90 € angerechnet. Jetzt kommt es aber darauf an, ob der Unterhalt tituliert wurde. Wurde er? Wenn ja, dann darfst Du eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen.
Teuer, schwer und umständlich. Leider, aber ist so.
Es geht mir gar nicht darum, irgendwas zu erklagen, sondern einfach nur darum, die Höhe des Unterhaltsanspruchs zu ermitteln. Im Übrigen bin ich gar nicht der Unterhaltspflichtige, das Kind lebt bei uns. Aber man will ja den Unterhaltspflichtigen auch nicht mit falschen Zahlen konfrontieren, bzw. die Richtigkeit der Zahlung überprüfen, die er leistet.
Von Streit und Klage und Vollstreckung von Titeln sind wir zum Glück weit entfernt.