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Unterhalt ü 18 - bereinigtes Netto

Mi 9. Jan 2019, 20:20

Hallo

Es geht um die Berechnung Unterhalt von meinem Lebensgefährte an seine Kinder 14 und 18 ( Schüler, kein Einkommen, leben bei KM )

Ich habe derzeit 100 Euro Einkommen

LG zahlt daher mehr als vorgesehen.

Miete Komplett (640 Euro) plus. 99 Heizöl jeden Monat ( Kredit) und Strom 148 Euro und meine Krankenkasse mit 148 Euro
Falls wichtig
meine Kinder bekommen einmal 89 Euro Unterhalt das andere 302 Euro plus beide Kindergeld ( 2 Papas )

Da er erhöhte Ausgaben hat, man kann davon beim bereinigten Nettoeinkommen berücksichtigt werden?

Die Mutter hat evtl. 1000 Euro Einkommen ( wurde bei der Scheidung genannt ) Die arbeitet angeblich ( laut Freunden) bei Müller, in einem Nagelstudio und hat 2 Putzstellen)

Danke für Hilfe

Mi 9. Jan 2019, 20:20

Re: Unterhalt ü 18 - bereinigtes Netto

Mi 9. Jan 2019, 20:29

Hallo steffidirk17,

Dein Einkommen und der Unterhalt deiner Kinder sowie das Kindergeld deiner Kinder spielen hier keine Rolle.

Die Kosten die dein LG übernimmt spielen auch keine Rolle.

Er hat seinen Kindern gegenüber einen Selbstbehalt von 1080 € bereinigtem Einkommen.

Wie hoch ist sein durchschnittliches mtl. Netto-EK + Steuererstattung? (also inklusiv Urlaubsgeld usw.) ?

Welches OLG (Oberlandesgericht) ist zuständig?

Unterhalt für über 18 jährige müssen von beiden Elternteilen als Barunterhalt geleistet werden.

Bei über 18 jährigen wird das ganze KG auf den Bedarf angerechnet.

edy

Re: Unterhalt ü 18 - bereinigtes Netto

Do 10. Jan 2019, 10:24

Hallo,

Bereinigung des Einkommens,lies mal hier: besonders Punkt 10

https://www.dfgt.de/resources/LL_Koeln_2018.pdf

edy
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