Kindesunterhalt ( Begriffserklärung)




Kindesunterhalt ( Begriffserklärung)

Beitragvon edy » Sa 18. Aug 2018, 13:27

laut Wikipedia: Kindesunterhalt (Deutschland)

Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil auch das Sorgerecht für sein Kind innehat. Er ist in Deutschland für eheliche und nichteheliche Kinder identisch und weitgehend bundeseinheitlich mit der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Nachfolgend wird die Rechtslage ab dem 1. Januar 2008 dargestellt. Ab dem 1. Januar 2016 ist die Mindestunterhaltsverordnung in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgeblich.
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