Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?




Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon Sonie1969 » Do 3. Jan 2019, 14:55

Situation 4 Kinder, je 2 leben bei einem Elternteil. Ich bin vollbeschäftigt, die Mutter drückt sich vor jeglicher Tätigkeit. Ihre sonstigen Einkommen wurden nicht angegeben und die Auskunft gegenüber dem Gericht verweigert. Der Richter meinte, dass unregelmäßige Einkünfte aus Prostitution nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden können. Mein Unterhalt wird gepfändet, sie ist unpfändbar.

Ich habe einen Titel gegen die Mutter, nach diesem wird festgestellt, dass die Mutter arbeiten kann und daher unterhaltspflichtig ist. Es wurde ein Mangelfallbetrag festgesetzt. Die Mutter hat Einspruch erhoben und erklärt, dass sie erst eine Umschulung machen müsse, das Gericht wies auch dies ab mit der Begründung, dass die Mutter nicht den Mehrwert aus der Umschulung belegen könne. Titel vom September 2018.

Mein ältester Sohn ist gerade 18 geworden, der Anwalt der Ex hat mitgeteilt, er hätte keinerlei Anspruch auf Unterhalt, diesen müsse vollständig ich begleichen. Abgesehen vom Rosenkrieg kann mir jemand eine Einschätzung dafür geben?

Das Amtsgericht hat mitgeteilt, dass es keine Beratungshilfe gibt, da bereits ein Titel vorliegt und dieser nur vollstreckt werden muss.
Das Jugendamt hat mir zu verstehen gegeben, dass es von der Vorschusskasse keine weitere Leistung geben wird. Er muss also einen Anwalt beauftragen und selbst vollstrecken.

Meine Frage, muss der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden oder kann der vorhandene Titel übertragen und vollstreckt werden?
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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon edy » Do 3. Jan 2019, 15:05

Hallo Sonie,

wenn doch ein vollstreckbarer Titel vorliegt kann du doch ohne Anwalt pfänden lassen.

Einfach Titel bei der Verteilstelle (Gerichtvollzieher/ Amtgericht) abgeben, Kosten ca.50€

Natürlich macht eine Pfändung nur Sinn, wenn es etwas zu pfänden gibt.

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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon Sonie1969 » Do 3. Jan 2019, 15:19

edy hat geschrieben:Hallo Sonie,

wenn doch ein vollstreckbarer Titel vorliegt kann du doch ohne Anwalt pfänden lassen.

Einfach Titel bei der Verteilstelle (Gerichtvollzieher/ Amtgericht) abgeben, Kosten ca.50€

edy

danke, aber mein titel wird bereits durch die UVK vollstreckt. Da mein Sohn 18 ist, muss er selbst vollstrecken, wenn ich es richtig verstanden habe. Kann er dann einen Anwalt damit beauftragen und PKH beantragen?
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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon edy » Do 3. Jan 2019, 15:24

Hallo,

Wenn ein Titel besteht (hier auf den 18 Jährigen übergegangen) braucht man keinen Anwalt mehr.

Mit dem Titel zu Amtsgericht und Gerichtsvollzieher beauftragen,

edy
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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon Sonie1969 » Do 3. Jan 2019, 15:31

edy hat geschrieben:Hallo,

Wenn ein Titel besteht (hier auf den 18 Jährigen übergegangen) braucht man keinen Anwalt mehr.

Mit dem Titel zu Amtsgericht und Gerichtsvollzieher beauftragen,

edy


ich bin mir sicher, dass der anwalt meiner ex einspruch erheben wird: ich zitiere mal den Text aus dem letzten Beschluss:

Die Antragstellerin, die über eine abgeschlossene Ausbildung zur Chemielaborantin verfügt, derzeit aber arbeitslos ist und Leistungen nach dem SGB II bezieht, wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.10.2017 (Az. 16 UF 80/17) zur Zahlung von laufendem Kindesunterhalt in Höhe von jeweils 232,00 € an die Antragsgegner zu 1) und 2) verpflichtet. Dieser Entscheidung liegt die Feststellung zugrunde, dass die Antragstellerin nunmehr wieder vollschichtig in ihrem erlernten Beruf arbeiten und ein Nettoeinkommen in Höhe von ca. 1.625,00 € erzielen könnte. Aufgrund dieses Einkommens hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den geschuldeten Unterhalt aufgrund einer Mangelfall berechnung ermittelt.

Der gegen diese Entscheidung gerichtete Abänderungsantrag der Antragstellerin hat keine Aussicht auf Erfolg, weil die Antragstellerin keine Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Erstentscheidung zugrundeliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Insbesondere hat sich an der Fähigkeit der Antragstellerin, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, seit dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe nichts geändert. Aus dem Vortrag der Antragstellerin ergibt sich nicht, dass sich ihre potenzielle Leistungsfähigkeit seit diesem Zeitpunkt verschlechtert hat. Die Tatsache, dass die Antragstellerin mittlerweile eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen hat, berührt die Unterhaltspflicht der Antragstellerin gegenüber ihren minderjährigen Kindern jedenfalls deshalb nicht, weil von Seiten der Antragstellerin kein zwingendes Erfordernis für eine weitere Berufsausbildung dargelegt worden ist, das während des Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe noch nicht bestanden hat. Allein der Umstand, dass diese Ausbildung vom zuständigen Jobcenter gefördert wird, lässt die unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit der Antragstellerin gegenüber ihren minderjährigen Kindern nicht entfallen. Mit dem Vortrag, die begonnene Ausbildung könne perspektivisch zu einer Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt führen, kann die Antragstellerin nicht gehört werden, weil sie nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe bereits jetzt verpflichtet ist, zumindest einen Teil des gesetzlichen Mindestunterhalts zu leisten und nicht ersichtlich ist, dass die Antragstellerin nach Abschluss dieser Ausbildung ein deutlich höheres Nettoeinkommen als den vom Oberlandesgericht Karlsruhe zum Ansatz gebrachten Betrag erzielen wird. Daher wäre auch bei einer Neuberechnung des geschuldeten Kindesunterhalts auf Seiten der Antragstellerin mit einem fiktiven Einkommen in unveränderter Höhe zu rechnen.
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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon edy » Do 3. Jan 2019, 16:09

Hallo Sonie,

der Gegenanwalt wird einsehen, dass er dagegen kaum eine Chance hat. Und wenn er mit VKH bezahlt wird,

wird er die Lust daran verlieren. Ob VKH hier überhaupt bewilligt wird ist sehr fraglich.

VKH = Verfahrenskostenhilfe

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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon Sonie1969 » Mi 6. Feb 2019, 20:53

Der Gegenanwalt hat bereits angekündigt, dass er alle Mittel ausschöpfen wird. Er wird vermutlich in Naturalien bezahlt.

Und wenn er nur die PKH hochtreibt.
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Re: Kindesunterhalt Ü18 wie geht es weiter?

Beitragvon Nappo » Mi 19. Jun 2019, 09:25

Der Gegenanwalt kann ankündigen was er will. Das macht er auch, weil er noch Geld sieht. Und sei es nur durch die VKH. Zumindest so lange, wie sie gewährt wird. Fällt das weg, verliert er die Lust.

Du kannst die Vollstreckung auf jeden Fall versuchen. Dir vollstreckbare Urkunde bzw. der Beschluss, der eine vollstreckbare Klausel erhält, kann direkt dem Gerichtsvollzieher übergeben werden.
Sollte eine Kontonummer bekannt sein, dann Kontenpfändung veranlassen. Spätestens dann wird sie wach.

Der Beschluss ist eindeutig formuliert. Dagegen zu verstoßen, kann den Sachververhalt des § 170 StGB (Unterhaltspflichtverletzung) erfüllen. Im umgekehrten Sinne habe Anwälte nie Hemmungen, Väter deswegen bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Bei Deinem 18 jährigen Sohn zählt nun Unterhaltsrecht für Erwachsene. Besser mal einlesen. Dein Sohn muss aber nun selbst tätig werden und den Unterhalt einfordern. Es müssen aber beide Elternteile Auskunft geben. Das kann für ihn zur Nullnummer werden, muss es aber nicht. Zur Auskunft ist die Mutter verpflichtet!
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