Unterhalt bei FSJ




Unterhalt bei FSJ

Beitragvon 1000Fragen » Mi 24. Apr 2019, 14:01

Hallo,

die 16-jährige Tochter möchte nach Beendigung der Regelschule eine Ausbildung im Rettungsdienst machen, darf das aber den Vorschriften und Regeln gemäß erst mit 18. Also möchte sie die Zeit mit einem Freiwilligen sozialen Jahr nach Möglichkeit in diesem oder einem ähnlichen Bereich überbrücken.

Ich nehme an und gehe davon aus, dass der Vater während dieser Zeit wie gehabt unterhaltspflichtig bleibt (auch wenn es nicht direkt eine Ausbildung ist).

Ist das richtig?

Danke für die Antwort im Voraus!
Herzliche Grüße
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von Anzeige » Mi 24. Apr 2019, 14:01

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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon edy » Mo 20. Mai 2019, 08:16

Hallo,

bei Minderjährigen wird die Hälfte des Einkommen (FSJ-Vergütung) und eine Ausbildungspauschale von 90€ auf

den Unterhaltsbedarf angerechnet.

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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon 1000Fragen » Di 4. Jun 2019, 11:59

Hallo edy,

und danke für die Info!

Aber die Ausbildungspauschale wird angerechnet? Du meinst, sie wird aufgeschlagen, oder?

Also:

zu zahlender Unterhalt = Unterhaltspflicht nach DDT plus 90€ Ausbildungspauschale minus 50% FJS-Vergütung

Korrekt?
Herzliche Grüße
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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon edy » Di 4. Jun 2019, 17:00

Hallo,

Bei Minderjährigen:

Zuerst wird der Bedarf ermittelt.

Davon wird die Pauschale abgezogen, der Rest wird durch 2 geteilt und das Ergebnis zählt als Einkommen (wird angerechnet)


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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon 1000Fragen » Mi 5. Jun 2019, 07:10

Moinsen,

ah, so war das gemeint!

Danke und viele Grüße!
Herzliche Grüße
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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon Nappo » Mi 19. Jun 2019, 09:17

So lange Dein Kind minderjährig ist, läuft der Unterhalt weiter. Hat es schon Einkünfte aus dem FSJ, wird die Pauschale von 90 € angerechnet. Jetzt kommt es aber darauf an, ob der Unterhalt tituliert wurde. Wurde er? Wenn ja, dann darfst Du eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen.

Teuer, schwer und umständlich. Leider, aber ist so.
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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon edy » Mi 19. Jun 2019, 10:41

Hallo,

Bei einer Klage wenn sich die Voraussetzungen völlig geändert haben, und die Gegenpartei

dies nicht akzeptiert, können auch die Kosten der Gegenpartei auferlegt werden.

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Re: Unterhalt bei FSJ

Beitragvon 1000Fragen » Di 2. Jul 2019, 15:33

Hallo und danke für die Infos!

Es geht mir gar nicht darum, irgendwas zu erklagen, sondern einfach nur darum, die Höhe des Unterhaltsanspruchs zu ermitteln. Im Übrigen bin ich gar nicht der Unterhaltspflichtige, das Kind lebt bei uns. Aber man will ja den Unterhaltspflichtigen auch nicht mit falschen Zahlen konfrontieren, bzw. die Richtigkeit der Zahlung überprüfen, die er leistet.

Von Streit und Klage und Vollstreckung von Titeln sind wir zum Glück weit entfernt.

Danke und schöne Grüße!
Herzliche Grüße
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