Ich hätte da eine Frage.
Die meisten Gerichte vordern von Besserverdiener im Wechselmodell eine Ausgleichzahlung an den Schlechterverdiener.
Wenn der Besserverdiener70-80% des Kindersunterhalts inklosive Kindergeld alleine zahlen soll und die hälfte der Kindergartenkosten. Müssen die Kinder dan beim Besserverdiener verhungern? Weil sie von 20-30% des Kindesbedarfs leben sollen?!
Da zu kommt, das die leistungsfähigen des Besserverdiener nur für die 70-80% berechnet wird! Die 20-30% und den Kindergarten soll er vom Selbstbehalt bezahlen!?
Da die Kinder aber nicht von 20-30% ders Kindesumterhals überleben können. Muss der Besserverdiener auf 50% des Kinderbedarfs vom Selbstbehalt aufstocken.
Das heist der Besserverdiener soll 70-80% an den Schlechterverdiener zahlen abzüglich 100% Kindergeld, muss 50% im eigenen Hashalt aufbringen und die Hälfte des Kindergartens zahlen.
Allso muss der Besserverdiener zwischen 120-130%, plus die Hälfte des Kindergartens aubringen. Obwohl viele Gericht berechen, dass er nur für 100% leistungsfähigen ist!
Wieso sollte ein Besserverdiener das Wechselmodell wählen, wenn im Residenzmodell 100% gezahlt werden muss und alle Listung des naturalunterhals vom Ex Partner getragen werden müssen!
Von den 20-30% könnte der Besserverdiener alle 2 Wochen, die Wochenenden mit den Kindern verbringen und den Ex-Partnen richtig fertigmachen für alle macken der Kinder!!!
Meine Kinder leben glücklich im naturalunterhalt des Wechselmodells, aber ich kann auf grund der Barunterhalsvorderungen kein 130% ders Barunterhalts und der helfte der Kindergartengebühren nicht tragen.
Wie scheise ist ein Rechtssystem wenn, die Kinder aus Finanziellen gründen, dass Wechsellmodell verlassen müssen obwohl es ihnen im durch Naturalunterhalt Leistungen sehr gut geht?
Zur Erklärung
Naturalunterhalt=> sind Betreuungsleistungen
Barunterhalt=> sind Geldleistungen gemeint.