Scheidung, was kostet sie




Hier könnt ihr Fragen stellen die das Thema Kosten betreffen,bzw.
wann werden diese Kosten übernommen.

Scheidung, was kostet sie

Beitragvon Timekeeper » So 2. Sep 2018, 14:30

Hi,

was kostet eine Scheidung? Zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt, benötigt einen Anwalt. Klar, das der nicht umsonst tätig wird, das Gericht ebenso wenig. Die Höhe der finanziellen Belastung ist sehr unterschiedlich, so dass man nur allgemeine Aussagen treffen kann.

Zum einen steht es jedem Anwalt frei, nicht nach der Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abzurechnen, sondern eine freie Vereinbarung zu treffen. Tut er das nicht, so ist er an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Das RVG geht nicht von Stundensätzen aus, sondern von Gegenstandswerten. Je höher der Gegenstandswert, desto teuer wird es. Der Gegenstandswert bei einer Scheidung ist derzeit der dreifache Monatsverdienst beider Betroffenen. Hat man diesen Betrag, so kann man aus den Tabellen die Gebühr ablesen. Vorsicht, mit einer Gebühr ist es in der Regel nicht getan. Pro Fall können bis zu vier Gebühren anfallen. Es kommt eben darauf an, was alles bei Gericht anhängig gemacht wird und/oder was außergerichtlich von dem Anwalt geregelt wird, ober in welchen Bereichen er zumindest beratend tätig wird. Ich nenne mal einige Beispiele: die nackte Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt Ehepartner während der Trennung, nach der Scheidung, Haushaltsauflösung, Sorgerecht für Kinder, Unterhalt für Kinder, Umgangsrecht der Kinder, Zugewinn, Abwicklung einer Immobilie.

All diese Punkte haben zumindest bei Gericht einen gesonderten Streitwert und dadurch kann eine Scheidung so richtig teuer werden. Immer entschieden und kostenrelevant sind die Scheidung per se und eben der Versorgungsausgleich, wenn die Ehe länger als drei Jahre dauerte. Es empfiehlt sich nicht unbedingt, im ersten Trennungsstress alle, wirklich alle Punkte sofort kostenträchtig beim Anwalt "anhängig" zu machen. Vieles sieht man nach einigen Monaten entspannter, es ruckelt sich zurecht, so dass es da keiner Regelung mehr bedarf.

Und, es gibt vieles, was man überflüssigerweise unbedingt regeln will. Zwar ist es möglich, vieles in einem notariellen Ehevertrag festzulegen. Das macht Sinn, wenn es um große Vermögenswerte, etwa die Abwicklung einer Firma geht. Wenn die Auseinandersetzung kompliziert wird. Ansonsten muss ein solcher Vertrag nicht sein. Zumal der ja, was den Versorgungsausgleich angeht, auch noch vom Familiengericht genehmigt werden muss, also noch zusätzliche Kosten fürs Gericht und den Anwalt entstehen.

Bei allem Einsparungswillen in einem Punkt sollte man nicht sparen. Selbst wenn man keinen eigenen Anwalt im Scheidungsverfahren mandatieren möchte, man sollte eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen. Dann weiss man, was auf einen zukommt. Kann die Situation besser einschätzen. Und da kann ich jetzt konkret einen Preis nennen: sie kostet etwa 200 € brutto, mit Nebenkosten noch etwas mehr, sollte aber nie über 300 € gehen. Bitte fragt den Anwalt vorher, was diese Erstberatung kostet und welchen Umfang sie hat.

Ihr seht, man kann viele Kosten vermeiden. Allerdings sollte man nicht nur kostenorientiert denken, sondern auch lösungsorientiert. Denn eine falsche Lösung aus Gründen der Einsparung von Anwaltsgebühren, die kann wesentlich teurer werden als ein paar hundert Euronen für eine venünftige Beratung und Regelung.

Und noch etwas: überlegt mal, was ihr euch die Heirat habt kosten lassen. Da konnte es nicht teuer und gut genug sein. In der Regel wird die Scheidung preiswerter als die Hochzeit, und man hat im Gegensatz zur Zeit nach der Heirat alles geregelt und kann befreit in ein neues Leben starten. Das ist doch auch was, oder?

Wenn gar kein Geld da ist, dann gibt es auch noch die Verfahrenskostenhilfe. Dies bedeutet, dass der Staat darlehensweise für die Gerichtskosten/Anwaltskosten in Vorlage geht, der Betroffene sie zurückzahlen muss, wenn er binnen der nächsten vier Jahre gefestigte Einkommens/Vermögensverhältnisse hat. Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe. Ich weise allerdings darauf hin, dass ein Anwalt von der Beratungshilfe keine umfassende Erstberatung leisten kann. Da würde er ganz schnell in der Insolvenz sein.

So, ich hoffe, das hilft euch als Start etwas weiter.

Herzlichst

TK
Timekeeper
 
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von Anzeige » So 2. Sep 2018, 14:30

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