Hallo,
Lebt man in einer Zugewinngemeinschaft ( eine Ehe in Deutschland ohne extra Verträge geht davon aus) , dann ist man
bei einer Scheidung evtl. dem anderen Partner ausgleichspflichtig.
Wichtig bei der Zugewinnberechnung: Es wird für jeden Partner eine extra Berechnung vorgenommen.
Man nimmt die Differenz zwischen Anfangsvermögen ( Werte am Tag der Eheschließung) und dem Endvermögen ( Wert am Tag der Trennung/Einreichung der Scheidung) . Ist diese Differenz positiv dann liegt ein Zugewinn vor.
Das Anfangsvermögen kann auch negativ sein ( Schulden) . Werden diese Schulden während der Ehe abgebaut,kann auch ein Zugewinn vorliegen.
Dieser Zugewinn ist mit dem anderen Partner zur Hälfte auszugleichen.
Ein Ausgleich findet imer nur statt, wenn am Ende noch genügend Werte vorhanden sind.
siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft