Den Anwalt kannst du dir noch sparen.
Der kostet nur.
Ob eine Zahlungsaufforderung kommt ist ja noch gar nicht sicher.
Wenn Du Auskunft gibst schreibst du auf Blatt 1
Ich berufe mich auf § 1611 BGB (Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung) und gebe unter Vorbehalt Auskunft
Dann schreibst du warum und fügst Kopien der Belege bei.
Auf Blatt 2, 3, usw. gibst du Auskunft.
Noch mal. du brauchst die Vordrucke nicht verwenden.
Schau dir das Schema an, das ich eingestellt habe, und passe es an deine Situation an.
Schreib auch ganz deutlich, dass ihr ein Kind erwartet und dass das Einkommen deiner Frau deutlich niedriger als im letzten Jahr sein wird.
Zum Schonvermögen:
Das Ersparte deiner Frau ist sowieso sicher, selbst wenn es Millionen wären. Da kann niemand ran.
Ich glaube auch, dass dein Erspartes sicher ist.
Gib mir mal Daten:
Wie hoch ist dein Bruttoeinkommen?
Wie hoch ist dein Vermögen?
Welche Rente hast du mal zu erwarten?
Lass den Bruder vorerst außen vor.
Den könnte man noch zur gegebenen Zeit ins Spiel bringen.