Umgangsrecht Pflegekind




Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon 1000Fragen » Di 2. Jul 2019, 15:21

Hallo,

diesmal ganz was anderes:

Wir haben den 5-jährigen Enkel meiner Frau in innerfamiliärer Pflege. Bis vor ein paar Wochen hat das alles gut geklappt, aber vor einigen Monaten kündigte seine nicht mehr bei uns lebende Mutter an, dass sie das Kind bei uns herausnehmen wolle (obwohl es schon 4 Jahre bei uns lebt). Der Kleine hat das mitbekommen und ist seit dem wieder unsauber, aggressiv, anhänglich, verängstigt und schläft schlecht ohne seine "Oma".

Die Mutter ist dann vor wenigen Wochen aus unbekannten Gründen ausgerastet, in unser Haus eingedrungen und hat jedes Familienmitglied beschimpft, beleidigt und u.a. das dabei anwesende Kind gegen uns aufgehetzt. Das ging innerhalb von wenigen Minuten. Wenn sie was kann, dann das. Über die Hintergründe kann man da nur spekulieren, aber meine Annahme ist, sie ist pleite und spekuliert auf das Kindergeld, das sie bekäme, wenn das Kind bei ihr lebt (Unterhalt bekommt sie nicht, da der Vater des Kindes nicht leistungsfähig ist, UHV auch nicht, weil sie inzwischen mit einem anderen verheiratet ist, und eigentlich ja auch nur das halbe Kindergeld, die andere Hälfte bekommt ja wohl der ebenfalls sorgeberechtigte Vater, aber gut, geht mich nix an, ich vermute nur, dass sie sich darüber auch nicht im Klaren ist, dass es da wohl nur um gut 90 Euro im Monat geht).

Ich habe sie natürlich während der Szene bei uns hinausgeworfen und Hausverbot erteilt, somit ist das Verhältnis nun zerrüttet mit dem Ergebnis, dass sie alles versucht, uns über die Umgänge Knüppel zwischen die Beine zu werfen, sei es, was die Wochenplanung anbelangt, als auch die Urlaubsplanungen.

Wir sind eine sechsköpfige Familie, das Pflegekind ist mithin "nur" eins unter Vieren, es kann also nicht angehen, dass er bei uns quasi das "Sagen" hat und sich alles nach ihm zu richten hat bzw. nach seiner Mutter im Hintergrund über den Weg über ihn. Letztlich muss er sich in die Strukturen und Regeln der Familie einordnen und darauf hat auch seine Mutter Rücksicht zu nehmen, denke ich.

Was können wir als Pflegefamilie nun also tun, um uns dagegen zu wehren? Wir waren beim Jugendamt, aber da kam wenig zurück: die Anzahl der Umgänge wurde nicht verringert, mit Hinweis darauf, dass die Mutter ja darauf Anspruch hat, und es wurden Terminvereinbarungen getroffen, die ohnehin nicht einzuhalten sind, da auch der Kindsvater nicht bei dem Gespräch dabei war, sowie als Übergabe des Kindes bei ihren Umgängen über den Gartenzaun unseres Hauses (da sie das Grundstück nicht betreten darf), was ich für absolut inakzeptabel halte: klar, kam dann freilich auch wieder zu Streit mit den anderen Geschwistern der Mutter am Gartenzaun während der Übergabe, und das ist dem seelischen Gedeih des Pflegekindes bei uns sicher nicht zuträglich.

Ist es angesichts der Situation ratsam, das Familiengericht anzurufen und auf dem Weg zu versuchen, die Umgänge soweit zu reduzieren, bis das Kind wieder sauber ist und sich seelisch erholt hat? Wenn ja, wäre da ein Rechtsanwalt einzuschalten? Würde das Jugendamt die Kosten dafür übernehmen? Oder gibt es bessere Wege?

Danke für Eure Hilfe vorab!!
Herzliche Grüße
1000Fragen
1000Fragen
 
Beiträge: 19
Registriert: Mi 22. Aug 2018, 10:28

von Anzeige » Di 2. Jul 2019, 15:21

Anzeige
 

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon edy » Mi 10. Jul 2019, 14:36

Hallo,

Also KG würde sie ganz bekommen.

Aber mit 195€ kommt man nicht weit.

Wenn das Kindeswohl nicht dagegen spricht,sind die leiblichen Eltern die bevorzugten Bezugspersonen.

Da kann auch ein Jugendamt oder RA nicht machen.

edy
Benutzeravatar
edy
 
Beiträge: 107
Registriert: Sa 28. Jul 2018, 10:32
Wohnort: siehe Forenimpressum

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon 1000Fragen » Fr 12. Jul 2019, 06:58

Hallo und danke für Deinen Beitrag.

http://pflegeelternnetz.de/lexicon/inde ... -Verbleib/

Nach 4 Jahren entspricht eine Entnahme aus der Pflegefamilie auf keinen Fall dem Kindeswohl. Das ist völlig unstrittig. Der Weg wäre die Frage gewesen.

Aber hat sich erstmal ohnehin erledigt, wir sind uns inzwischen außergerichtlich einig geworden.

Warum nicht nur das halbe Kindergeld? Der Kindesvater ist auch sorgeberechtigt und dem Grunde nach unterhaltspflichtig? Dann ist das Kind doch nur noch ein "ganz normales" Trennungskind. Da steht doch jedem die Hälfte des Kindergeldes zu ("Bei minderjährigen Kindern sowie privilegiert Volljährigen ist der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle um das halbe Kindergeld zu reduzieren, um den Zahlbetrag für den Kindesunterhalt zu erhalten. " >>> unterhalt.net)
https://www.unterhalt.net/blog/unterhal ... etrag.html

Ist bei unseren "Großen" jedenfalls auch so.
Herzliche Grüße
1000Fragen
1000Fragen
 
Beiträge: 19
Registriert: Mi 22. Aug 2018, 10:28

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon edy » Fr 12. Jul 2019, 08:11

Hallo,

"halbes Kindergeld".

i.d.R. bekommt der, bei dem das Kind wohnt den vollen Kindergeldbetrag z.Zt. (ab Juli 2019) 204€ ausgezahlt.

Der Unterhaltsverpflichtete darf bei Minderjährigen das halbe Kindergeld vom berechneten Bedarf des Kindes abziehen.

edy
Benutzeravatar
edy
 
Beiträge: 107
Registriert: Sa 28. Jul 2018, 10:32
Wohnort: siehe Forenimpressum

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon 1000Fragen » Fr 12. Jul 2019, 09:54

Okay, danke! So ist es wieder "stimmig".
Herzliche Grüße
1000Fragen
1000Fragen
 
Beiträge: 19
Registriert: Mi 22. Aug 2018, 10:28

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon edy » Fr 12. Jul 2019, 10:03

Hallo,

Man könnte nun natürlich fragen warum der Elternteil bei dem das Kind wohnt,das volle KG bekommt.

Er bekommt für sich die Hälfte z.B. von 204€ (also 102€). Die anderen 102€ sind ein Teil des Bedarfes des Kindes (gehören also dem Kind).

edy
Benutzeravatar
edy
 
Beiträge: 107
Registriert: Sa 28. Jul 2018, 10:32
Wohnort: siehe Forenimpressum

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon 1000Fragen » Mo 15. Jul 2019, 06:48

Moin.

Ist es nicht so, dass die Finanzsorge Teil des Sorgerechts bei minderjährigen Kindern ist? Also unterliegt der Betrag ja ohnehin der Verwaltung durch den versorgenden Elternteil. Macht also wohl praktisch keinen Unterschied.

Aber egal, es wäre ihr von Herzen gegönnt. Sie bekommt es ohnehin nicht. Das Kind bleibt bei uns.

Danke und viele Grüße!
Herzliche Grüße
1000Fragen
1000Fragen
 
Beiträge: 19
Registriert: Mi 22. Aug 2018, 10:28

Re: Umgangsrecht Pflegekind

Beitragvon edy » Mo 15. Jul 2019, 07:10

Hallo,

Es geht bei meiner Erklärung nur um das rein rechnerische.

Es könnte aussehen, dass der betreuende Elternteil doppelt so viel KG bekommt,als der zahlende Elternteil.

edy
Benutzeravatar
edy
 
Beiträge: 107
Registriert: Sa 28. Jul 2018, 10:32
Wohnort: siehe Forenimpressum


TAGS

Zurück zu Umgangsrecht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron