Hallo,
die 16-jährige Tochter möchte nach Beendigung der Regelschule eine Ausbildung im Rettungsdienst machen, darf das aber den Vorschriften und Regeln gemäß erst mit 18. Also möchte sie die Zeit mit einem Freiwilligen sozialen Jahr nach Möglichkeit in diesem oder einem ähnlichen Bereich überbrücken.
Ich nehme an und gehe davon aus, dass der Vater während dieser Zeit wie gehabt unterhaltspflichtig bleibt (auch wenn es nicht direkt eine Ausbildung ist).
Ist das richtig?
Danke für die Antwort im Voraus!