Re: Eigenbehalt vs. Vollstreckungsfreibetrag
von 1000Fragen » Mi 5. Sep 2018, 09:41
Hallo und danke, Timekeeper!
Letzteres sehe ich genauso. Aber es ist ja nicht meine Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Kindsvater das auch tut.
Ich vermute, wenn meine Frau zum Jugendamt geht und um Beistandschaft bittet, damit die Titel angepasst werden, wird man sie dort auch nur wegschicken: sie hat ja Titel. Nun ist halt die nur Frage, was man mit einer Vollstreckung erreichen würde und ob die vorliegenden Titel noch rechtsgültig sind. Der Kindsvater hat einen neuen Job mit weniger Einkommen, wenn man davon noch seine Fahrtkosten abzieht, bleiben kaum mehr als 350 Euro übrig. Für 2 fast erwachsene Kinder bei weitem zu wenig. Zuletzt gezahlt hat er 450 unter Hinweis auf seinen Eigenbehalt von 1080€, der aber nicht richtig ist, da er bei seiner Freundin lebt. Auch noch zu wenig.
Ich würde gerne erreichen, dass er bei einem regelmäßigen Netto-Einkommen von 1530 Euro minus 5% Bereinigung und 890 Euro Eigenbehalt Titel über 560 Euro vorlegt und die dann auch zahlt. Damit wäre ich soweit erst mal zufrieden. Am Jahresende möge er seine Jahresgehaltsabrechnung und den Steuerbescheid vom Vorjahr vorlegen, daraus berechnen wir nach der gleichen Formel den Betrag, den er hätte zahlen müssen und er zahlt den Rest nach.
Wäre das ein gangbarer Weg oder spricht da etwas dagegen?
Wie ist denn das mit den Fahrtkosten? Er kann sie sich doch eigentlich nicht über den Kindesunterhalt wieder hereinholen und sie trotzdem dann noch bei der Steuerklärung als Werbungskosten absetzen, oder?
Danke im voraus für Eure Antworten und Eure Mühe!
Herzliche Grüße
1000Fragen