Ehegattenubterhalt oder nachehelicher Unterhalt,
erhält ein Ehepartner nach der Scheidung,wenn er durch die Ehe finanzielle Nachteile hat.
Hat der Partner z.B. auf sein berufliches Fortkommen zugunsten des Partner verzichtet,damit dieser Karriere machen kann,
dann wird man ihm eine Zeit lang einen "finanziellen Ausgleich" zusprechen.
Beispiel: Es wurde verabredet: du bleibst zu Hause und betreust die Kinder. Oder; ich möchte nicht dass du arbeiten gehst,
kümmere dich um den Haushalt,die Kinder und meine beruflichen Gäste.
Oder der Partner half maßgeblich beim Aufbau eines Unternehmes ( ohne entsprechende Bezahlung) geholfen.
Die Zeiten von " einmal Artzfrau,immer Arztfrau" sind seit der letzten Familinerechtreform vorbei.
Jeder Partner muss sich nun möglichst schnell wieder "selbstversorgen".