Hallo Barbara,
willkommen im Forum.
Einem Sozialhilfeempfänger steht grundsätzlich kein Luxusheim zu.
Das sollte eine Anwältin eigentlich auch wissen.
Urteil des BGH XII ZR 150/10 vom 21. November 2012
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
a) Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf in der Regel auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine - dem Unterhaltsberechtigten zumutbare - einfache und kostengünstige Heimunterbringung (im Anschluss an Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860).
b) Dem Unterhaltspflichtigen obliegt es in der Regel, die Notwendigkeit der Heimkosten substantiiert zu bestreiten (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 152, 217 = FamRZ 2002, 1698). Kommt er dem nach, trifft die Beweislast den Unterhaltsberechtigten und im Fall des sozial-hilferechtlichen Anspruchsübergangs den Sozialhilfeträger (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. November 2002 - XII ZR 295/00 - FamRZ 2003, 444).
und XII ZB 26/15 vom 7. Oktober 2015
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1b) Hat der sozialhilfebedürftige Unterhaltsberechtigte zu den Kriterien der Heimauswahl noch keinen Vortrag gehalten, genügt der Unterhaltspflichtige seiner Obliegenheit zum substantiierten Bestreiten dadurch, dass er konkrete, kostengünstigere Heime und die dafür anfallenden Kosten benennt (Fortführung von Senatsurteil vom 21. November 2012 - XII ZR 150/10 - FamRZ 2013, 203).Wer hat das Heim ausgesucht?
Konnte deine Schwiegermutter das Heim zunächst aus eigenen Mitteln bezahlen?
Welchen Pflegegrad hat sie?
"werden wir zusammen mit ihrer Tochter"
Wer ist wir?
"Können wir als "Zahler" erwirken dass sie umziehen muss?"
Ihr teilt dem SA mit dass ihr die Notwendigkeit des teuren Heimes bestreitet, und weist auf die günstigeren Heime hin. Wenn das SA dann trotzdem das teure Heim bezahlt, kürzt ihr entsprechend den Betrag, den ihr dann zahlen sollt.
Gruß
awi
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen