Situation 4 Kinder, je 2 leben bei einem Elternteil. Ich bin vollbeschäftigt, die Mutter drückt sich vor jeglicher Tätigkeit. Ihre sonstigen Einkommen wurden nicht angegeben und die Auskunft gegenüber dem Gericht verweigert. Der Richter meinte, dass unregelmäßige Einkünfte aus Prostitution nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden können. Mein Unterhalt wird gepfändet, sie ist unpfändbar.
Ich habe einen Titel gegen die Mutter, nach diesem wird festgestellt, dass die Mutter arbeiten kann und daher unterhaltspflichtig ist. Es wurde ein Mangelfallbetrag festgesetzt. Die Mutter hat Einspruch erhoben und erklärt, dass sie erst eine Umschulung machen müsse, das Gericht wies auch dies ab mit der Begründung, dass die Mutter nicht den Mehrwert aus der Umschulung belegen könne. Titel vom September 2018.
Mein ältester Sohn ist gerade 18 geworden, der Anwalt der Ex hat mitgeteilt, er hätte keinerlei Anspruch auf Unterhalt, diesen müsse vollständig ich begleichen. Abgesehen vom Rosenkrieg kann mir jemand eine Einschätzung dafür geben?
Das Amtsgericht hat mitgeteilt, dass es keine Beratungshilfe gibt, da bereits ein Titel vorliegt und dieser nur vollstreckt werden muss.
Das Jugendamt hat mir zu verstehen gegeben, dass es von der Vorschusskasse keine weitere Leistung geben wird. Er muss also einen Anwalt beauftragen und selbst vollstrecken.
Meine Frage, muss der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden oder kann der vorhandene Titel übertragen und vollstreckt werden?