Hallo Pia,
Pia hat geschrieben:Haus Wohnfläche: ca. 140 qm
Baujahr 1988
für ähnliche Häuser müsste man wahrscheinlich 900 - 1200 EUR Miete bezahlen
Unterhalt aus Einkommen:
Geht man von der ortsüblichen Miete von 1200 EUR aus und stellt die Belastung von 850 EUR dagegen, wird man von einem Wohnvorteil von 350 EUR aus gehen müssen, der hälftig den Eheleuten zugerechnet wird, vorausgesetzt, sie sind hälftige Eigentümer.
Bei den sonstigen Schulden rechne ich ebenso, obwohl es hier darauf ankommen könnte, ob beide den Kreditvertrag unterschrieben oder z.B. nur der Ehemann.
Die UHP könnte 5% ihres Brutto für ihre Altersvorsorge anlegen. Das sind 75 EUR. Der Ehemann ist nicht in gleichem Maße beschränkt. 10% sollten ohne Probleme anerkannt werden. Das wären 650 EUR.
Anerkannt wird diese sekundäre Altersvorsorge allerdings nur, wenn sie tatsächlich erfolgt.
Dem Kind steht Unterhalt zu, der sich nach dem Einkommen der Familie richtet. Ich gehe mal von 673 EUR aus. Abzuziehen ist das Kindergeld. Es bleiben also 479 EUR übrig, die ich proportional zu den Einkommen verteile, UHP: 57 EUR, Ehemann: 422 EUR.
Außerdem habe ich hier beruflich bedingte Kosten (Fahrtkosten) angenommen. Manche OLG gehen pauschal von 5% des Einkommens aus. Sollten höhere Fahrtkosten oder andere berufliche Kosten (Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur, usw.) vorhanden sein, dann einfach anpassen.
Überschlägige Berechnung:
UHP:
Einkommen 600 EUR
+ Wohnvorteil: 175 EUR
./. Fahrtkosten 30 EUR
./. Kredite: 200 EUR
./. Altersvorsorge 75 EUR
./. Anteil Unterhalt Kind: 57 EUR
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Anrechenbares Einkommen 413 EUR
Ehemann:
Einkommen 4500 EUR
+Wohnvorteil: 175 EUR
./. Fahrtkosten 225 EUR
./. Kredite: 200 EUR
./. Altersvorsorge 650 EUR
./. Anteil Unterhalt Kind: 422 EUR
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Anrechenbares Einkommen 3178 EUR
Gesamteinkommen: 3591 EUR
Anteil der UHP: 11,5 %
Anteil des Ehemanns: 88,5%
Abzüglich Familienselbstbehalt 3240 EUR
Resteinkommen: 351 EUR
+ Haushaltsersparnis: 35,10
Frei verfügbares Einkommen = 386,10 EUR
Von diesem Einkommen entfallen auf die UHP 11,5% = 44,40 EUR
Die Hälfte davon könnte als Unterhalt gefordert werden, das sind
22 EUR.
U.U. gibt es weitere Ausgaben, die das Einkommen bereinigen, z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rücklagen für eine Anstehende Instandhaltung des Hauses, besondere Ausgaben zur Betreuung des Kindes (Nachhilfe) usw.
Pia hat geschrieben:Wieso 35 Jahre?
So lang bin ich noch gar nicht berufstätig.
In einem höchstrichterlichen Urteil ging man von 35 Jahren aus. Der Hintergrund ist, dass ein UHP in relativ jungen Jahren nicht davon ausgehen kann, dass sein Einkommen für den Rest seines Erwerbslebens garantiert ist. Sollte ein UHP arbeitslos oder erwerbsunfähig werden, dann würde sein Einkommen und seine zu erwartende Rente sinken und er könnte selbst zum Sozialfall werden.
Gruß
awi
Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen